Klimaschutz geht nur mit Naturschutz

Sachlicher Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 als Satzung beschlossen

Der Sachliche Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming wurde mit Beschluss Nr. 11/04/01 von der Regionalversammlung Havelland-Fläming am 6. Juni 2024 als Satzung erlassen.

Landschaftsschutzgebiete sind demnach NICHT als Windvorranggebiete vorgesehen!

Schriftwechsel mit Landrat Roger Lewandowski

Bereits 2013 haben wir durch unsere BI-Aktivitäten Herrn Lewandowski kennengelernt und sehr gute Gespräche führen können. Aufgrund der aktuellen Problematik bei uns haben wir ihn angeschrieben und eine Antwort erhalten. Er weist darauf hin, dass Landschaftsschutzgebiete von der Windkraftnutzung ausgeschlossen sind (Hervorhebung durch uns): 

"Trotz der vom Bund ausdrücklich eröffneten Möglichkeit ist es erklärtes Ziel in unserer Planungsregion, vorerst keine Landschaftsschutzgebiete für die Ausweisung von Windenergiegebieten in Anspruch zu nehmen, um die hier zu erwartenden erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu vermeiden. Insofern ist auch die von Ihnen geschilderte Praxis unseriös, dass Grundstückseigentümer mit der Aussicht auf angebliche Flächenausweisung von Windenergiegebieten zum Verkauf ihrer Grundstücke gedrängt werden. Wenn das Land die Flächenziele für Windenergiegebiete im Land erreicht, wovon momentan auszugeben ist, dürfte in Schönwalde-Glien die Errichtung von Windkraftanlagen für einen langen Zeitraum kaum möglich sein."

Anmerkung: Die Grundbesitzer werden nicht zum Verkauf, sondern zum Abschluss eines Vertrags über Nutzungsrechte an dem Grundstück gedrängt.

Den vollständigen Brief können Sie hier einsehen:

Wir möchten uns an dieser Stelle bei Herrn Lewandowski für seine Zeit und die klärenden Worte bedanken.

Briefübergabe an Ministerpräsident Dietmar Woidke

Initiiert durch unser BI-Mitglied und Gemeindevertreterin Roswitha Bresch konnte dem Ministerpräsidenten von Brandenburg, Herrn Dietmar Woidke, persönlich ein Anschreiben von uns übergeben werden.
Eine Antwort haben wir vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz erhalten. Dort wird auf den in Aufstellung befindlichen Teilregionalplan Windenergie verwiesen, in dem unsere Gemeinde nicht als Vorranggebiet ausgewiesen ist.


Achtung! Es sind wieder Investoren unterwegs!

Mit falschen Aussagen versuchen sie, Grundbesitzer dazu zu überreden, ihr Land für die Windindustrie zur Verfügung zu stellen. Aktuell geht es um Grundstücke in Paaren und Grünefeld (Höhe Tankstelle Wolfslake). Aber auch in Pausin wollen sie wieder Grundbesitzer unter Druck setzen.

 

Sie behaupten, in Schönwalde-Glien würde ein Windvorranggebiet in Aussicht stehen und der Nachbar bzw. 95% aller anderen Grundbesitzer hätten bereits zugestimmt und dass daher die Anlagen so oder so gebaut würden. 
Unsere Gemeinde ist - wie alle anderen Landschaftsschutzgebiete - im aktuellen Entwurf des Regionalplans NICHT als Windvorranggebiet vorgesehen!
Außerhalb von Windvorranggebieten ist der Bau von Windindustrieanlagen nur möglich, wenn die Gemeinde - Gemeindevertretung mit Bürgermeister - einem Antrag aktiv zustimmt oder selber einen stellt! Im August diesen Jahres hat die Gemeindevertretung beschlossen, keinen Anträgen zuzustimmen! Gegen den Entwurf des Regionalplans gab es keinen Einwand von Seiten der Gemeinde. 

Jeder Grundbesitzer sollte sich die Frage stellen, warum die Investoren die Grundstücke nicht einfach für insgesamt weniger Geld kaufen. Weil der Eigentümer für alles haftet, was auf seinem Grundstück passiert! Er haftet bei Havarien und beim Rückbau der Anlage zum Ende der Betriebszeit. Das kann dann schnell die (bei Vertragsabschluss unbekannten) Einnahmen übertreffen.

Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Grundbesitzern bedanken, die sich an uns gewendet haben, uns davon berichteten und uns Einblick in die zweifelhaften Knebelverträge nehmen ließen!

Unsere Gemeinde Schönwalde-Glien

liegt im schönen Landschaftsschutzgebiet Nauen-Brieselang-Krämer direkt vor den Toren Berlins im Osthavelland. Über viele Jahrzehnte hat sich hier eine einzigartige Natur entwickeln können. Diese zieht nicht nur die Berliner an, sondern auch Naturfreunde aus ganz Deutschland (ein Teil der 3. Etappe des 66-Seen-Wegs verläuft durch unsere Gemeinde - von Alt-Brieselang bis Dorf). 

Die Natur ist unser höchstes Gut. Sie liefert uns Nahrung, Sauerstoff und Erholung und speichert CO2. Naturschutz ist nicht nur Eigenschutz sondern auch Klimaschutz.

Das hält jedoch einige Bürger nicht davon ab, die Natur für Geld zu zerstören. Immer wieder versuchen es Grundbesitzer zusammen mit Investoren - darunter Gemeindevertreter mit ihren Familien - ohne Not (siehe weiter unten) - unser Landschaftsschutzgebiet (LSG) zu zerstören. Denn Naturzerstörung bringt Geld.


Bis zu 12 Windkraftanlagen sollen in einem Halbkreis um Pausin herum gebaut werden: zwischen der Brieselanger Straße, dem Kanal und der Landesstraße L16.

Jetzt sollen 7 - 9 Anlagen links der BAB (Berliner Ring) Höhe Tankstelle Wolfslake dazukommen!


Aufgrund der Größe der Anlagen ist die gesamte Gemeinde Schönwalde-Glien betroffen!


Die Gondel (wo die Rotorblätter befestigt sind) befindet sich in über 160 Meter Höhe - die Baumkronen des Waldes kommen auf 30-35 Meter und bieten daher weder Sicht- noch Hörschutz. Bei Westwind ist besonders die Siedlung vom hörbaren Schall betroffen.
Und steht erst einmal ein Windkraftrad, gilt unser LSG als "verschmutzt". Das wäre der Startschuss für viele weitere Anlagen. Überall in unserer Gemeinde könnten dann Anlagen gebaut werden! Nauener Platte 2.0. 

Unsere Natur - unseren Lebensgrundlage - wird es dann nicht mehr geben!

Die Bürgerinitiative Schönwalde-Glien (BiSG) kämpft für den Erhalt unseres Landschaftsschutzgebietes. 


Wie ist die aktuelle politische Lage?

Minister Habecks Ostergesetze (Natur? - brauchen wir nicht!)

Bereits im Oktober 2022 wurden Naturschutzgesetze und -Verordnungen zugunsten der Windkraft geändert. Dafür wurde der Naturschutz entweder halbiert oder sogar völlig abgeschafft. Natur hat keinen Nutzwert im grünen Ministerium. Natur bringt kurzfristig kein Geld. Windkraft schon. Dass die neuen Gesetze bzw. Änderungen gegen das Grundgesetz sowie gegen das EU-Naturschutzgesetz verstoßen, interessiert nicht. Aktuell laufen verschiedene Klagen gegen die neuen Regelungen auf EU-, Bundes- und Länderebene. Einige Klagen waren bereits erfolgreich, aber es geht in die nächsten Instanzen. Solange gilt die neue - wenn auch potenziell rechtswidrige - Rechtsprechung.

So müssen nun seit Ostern 2023 alle Regionalpläne - die u.a. auch die Windkraftnutzung ausweisen - neu aufgestellt werden. Brandenburg soll bis Ende 2027 1,8% der Landesfläche für die Windkraftnutzung ausweisen.

Der Regionalplan für unsere Region Havelland-Fläming wurde überarbeitet und die Windkraftnutzung ausgegliedert. Der neue Entwurf zum Sachlichen Regionalplan Windenergienutzung 2027 weist aktuell 1,84% (gefordert sind 1,8%) der Landesfläche an sogenannten Vorrangflächen für die Windenergienutzung aus und wurde vom 10.08.2023 bis 10.10.2023 öffentlich ausgelegt. Bürgern und Gemeinden wurde so die Möglichkeit von Stellungnahmen gegeben. Unsere Gemeinde ist kein Vorranggebiet. Eine Stellungnahme von Seiten der Gemeinde wäre also nur erforderlich gewesen, wenn Windkraft in unserer Gemeinde etabliert werden sollte. 

Stand des Sachlichen Teilregionalplans (https://havelland-flaeming.de/regionalplan/entwurf-sachlicher-teilregionalplan-wind/):

Stand 12.2023:
"Insgesamt sind bei der Regionalen Planungsstelle 419 Stellungnahmen eingegangen. Neben den öffentlichen Stellen haben auch juristische Personen des Privatrechts sowie 164 Privatpersonen die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme genutzt. Dabei handelt es sich in der weit überwiegenden Zahl der Fälle um Unternehmen, die an der Nutzung der Windenergie interessiert sind sowie um Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen." 

Stand 02.2024:
"In der Gesamtschau wird vorläufig von der Regionalen Planungsstelle eingeschätzt, dass eine Änderung des Planentwurfs nicht erforderlich ist. Sofern an dieser Einschätzung festgehalten werden kann, wird die Regionale Planungsstelle empfehlen, den Entwurf als Satzung zu beschließen. Die Entscheidung würde dann voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2024 anstehen."

Stand 04.2024:
"Das sehr umfangreiche Material wurde vollständig ausgewertet und bearbeitet. Die für die Entscheidungsfindung wichtigsten Ergebnisse wurden in einem vorläufigen zusammenfassenden Bericht dargestellt (...). Auf der Grundlage dieses Berichts hat der Regionalvorstand in seiner Sitzung am 21. März 2024 die Regionale Planungsstelle beauftragt, die Arbeiten am Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 abzuschließen und die erforderlichen Vorbereitungen dafür zu treffen, dass der Sachliche Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 als Satzung beschlossen werden kann. Nach einer erneuten Beratung durch den Regionalvorstand am 3. Mai 2024 könnte ein Satzungsbeschluss in der Sitzung der Regionalversammlung am 6. Juni 2024 gefasst werden. Der als Satzung beschlossene Sachliche Teilregionalplan kann erst nach Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde in Kraft treten."

Stand 06.2024
"Der Sachliche Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming wurde mit Beschluss Nr. 11/04/01 von der Regionalversammlung Havelland-Fläming am 6. Juni 2024 als Satzung erlassen."

Gemeinde Schönwalde-Glien ist kein Vorranggebiet - trotzdem umfangreiche Diskussion um Abgabe einer Stellungnahme

Die Abgabe einer Stellungnahme wurde im Hauptausschuss, im Bauausschuss, in einigen Ortsbeiratssitzungen und abschließend in der Gemeindevertretungsversammlung diskutiert. 

Wieso, wenn wir doch kein Vorranggebiet sind? Bei uns in der Region gibt es bereits ein Zuviel an Windkraft. 60% des auf der Nauener Platte erzeugten Stroms kann nicht genutzt werden. Speicher fehlen (s. Studie zur Ermittlung des Speicherbedarfs). Jedes neue Windrad würde also Abfall produzieren, der zwar bezahlt wird aber entsorgt werden muss. Zudem ist es nicht erforderlich, Windkraft in Landschaftsschutzgebieten zu etablieren, da genügend andere Flächen zur Verfügung stehen (s. Ausführungen der Regionalplanung und weiter unten auf dieser Seite). Auch bei einem Landesziel von 2,2% der Landesfläche für Windkraft können die Landschaftsschutzgebiete außen vor bleiben. Es bleibt nur die Vermutung von monetären Interessen Einzelner.

Vertreter der BI informierten die Bürger mit Flyern, auf den Ortsbeiratssitzungen in Pausin, Grünefeld und Siedlung (in den anderen Ortsteilen gab es keine Sitzungen) sowie hier auf der Webseite. Es gab eine große Resonanz und viele Gespräche wurden geführt. Die Ortsbeiratssitzungen in Grünefeld und Pausin waren sehr gut besucht. 

In der Zwischenzeit war die BI im Kontakt u.a. mit der Regionalen Planungsgemeinschaft, dem Landesamt für Umwelt und mit Rechtsanwälten. 

Am 21.09.2023 wurde dann in der Gemeindevertretungsversammlung (GVV) über eine mögliche Stellungnahme zum Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 abgestimmt. Die GVV beschloss letztendlich, keine Stellungnahme abzugeben.

Jetzt ist alles gut - oder?

Leider nein. Zum Einen ist der Teilregionalplan noch nicht rechtskräftig. Dies wird frühestens im April 2024 der Fall sein. Zum Anderen können auch außerhalb von Vorranggebieten Windindustrieanlagen gebaut werden. Die Auflagen sind dann zwar wesentlich höher, aber es ist grundsätzlich möglich. Anträge für Bauten in LSGs sind dabei besonders "kritisch" zu betrachten, so die Auskunft vom Landesamt für Umwelt.
Innerhalb von Vorranggebieten kann sofort gebaut werden. Das Landesamt für Umwelt muss eine Genehmigung erteilen. Umweltprüfungen entfallen.

Die BI steht daher weiter im engen Kontakt mit den Behörden und dem Anwalt.


Windkraft in Landschaftsschutzgebieten ist nicht notwendig!

Die Regionale Landesplanung Havelland-Fläming hat im Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 bereits 1,84% (S. 58) der Landesfläche als Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen, die bis 2027 erreicht werden sollen. Gefordert werden 1,80%. Aber auch für die Zukunft gibt es genügend Potentialflächen für die Windkraft - ohne dass man in Landschaftsschutzgebiete gehen muss. Im Regionalplan 3.0 (05.10.2021, S. 65) wurden insgesamt 4,25% an Potenzialfläche ermittelt:


Landschaftsschutzgebiete werden mit folgender Begründung ausgeschlossen (Auszug aus Regionalplan 3.0 - Hervorhebung durch uns):

"In der Region Havelland-Fläming bestehen 23 festgesetzte Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 354.684 ha. Die Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung ihrer charakteristischen Merkmale sowie die Gewährleistung ihrer natürlichen Leistungs- und Funktionsfähigkeit sind von erheblicher Bedeutung für den Erhalt und die Herstellung eines guten ökologischen Zustands in der Region.
Die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen sind mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Sie bewirken regelmäßig den Verlust und die Beeinträchtigung von Lebensstätten und Lebensräumen wild lebender Tier- und Pflanzenarten und greifen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ein."


Photovoltaik statt Windkraft

Unsere Gemeinde Schönwalde-Glien ist gerade erst der Energiegenossenschaft Westhavelland e.G. beigetreten, um Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden zu errichten. Auf diesem Wege kann die Gemeinde ihren Beitrag zur Energiewende leisten. 

Einen Beitrag, 
  • der nicht die dauerhafte Zerstörung unserer Natur und Umwelt umfasst. 
  • der nicht krank macht. 
  • der nicht den Wert unserer Immobilien und unserer Altersvorsorge vernichtet.

Warum wir gegen Windindustrieanlagen in unserem LSG sind, lesen Sie hier.

Die Vorteile von Photovoltaik - auf Dächern (!) - in unserem LSG finden Sie hier.


Windkraftstrom muss bereits entsorgt werden

194 Windräder drehen sich bereits auf der Nauener Platte

Oben: Windräder auf der Nauener Platte bei Bredow


Die Nauener Platte ist einer der größten onshore Windparks Deutschlands. Jetzt sollen die "kleinen" bis zu 140 Meter hohe Anlagen durch 250 Meter hohe repowert werden. Dabei muss jetzt schon 60% des erzeugten Stroms entsorgt werden, da er nicht genutzt werden kann! An windigen Tagen haben wir viel zu viel Strom. (s. Studie zur Ermittlung des Speicherbedarfs auf der Nauener Platte)
Jedes neue Windrad würde nur noch mehr Strom produzie
ren, der entsorgt werden muss. Denn bei Windstille helfen auch keine 100 weitere Windräder.

 

Die Bürgerinitiative Schönwalde-Glien wehrt sich gegen die Zerstörung unserer Lebensgrundlage!

 

Unser einzigartiges, über Jahrzehnte gewachsenes Landschaftsschutzgebiet muss erhalten bleiben!

Denn Klimaschutz geht nicht durch Naturzerstörung!

Naturschutz ist Klimaschutz!

 

 

Wer jetzt fragt "Und wo soll der Strom herkommen?", bekommt die Antwort hier (Kompendium Vernunftkraft).

Auf dieser Seite ist noch nicht das letzte Wort gesprochen!


Ansprechpartner: Evelyn Hoffmann, bisg@gmx.de

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Impressum:

Bürgerinitiative Schönwalde-Glien BISG
Evelyn Hoffmann / Melanie Stein
Am Gut 10
14621 Schönwalde-Glien

bisg@gmx.de